Auf die Frage, wie die Bundesregierung zukünftig sicher stellen will, dass ein Ausspähen des Wählers technisch unmöglich sei, teilt sie mit, dass für die Vorbereitung und Durchführung von Bundestags- und Europawahlen eigens gebildete unabhängige Wahlorgane zuständig seien. Die Bundesregierung habe keinen Anlass, an deren ordnungsgemäßer Aufgabenerfüllung zu zweifeln. Die Thematik werde aber Gegenstand von Gesprächen mit den Landeswahlleitungen sein, die im Vorfeld zu den genannten Wahlen üblicherweise stattfänden, erläutert die Regierung in ihrer Antwort.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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