Nach Angaben der Bundesregierung ist seit Inkrafttreten des Gesetzes mehr als 46.250 Betroffenen die Leistung bewilligt worden. Dem derzeit geltenden Recht zufolge erhalten Opfer der politischen Verfolgung in der DDR eine monatliche Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro, wenn sie eine mit der rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbare Freiheitsentziehung von mindestens sechs Monaten erlitten haben und wirtschaftlich beeinträchtigt sind. Hierbei ist eine Einkommensgrenze festgelegt, bei der auch das Kindergeld als Einkommen zu berücksichtigen ist. Dies führt laut Bundesrat dazu, dass die Grenze zuweilen überschritten wird und somit kein Anspruch auf die Opferrente besteht. Mit der geplanten Neuregelung fiele diese Benachteiligung weg. Der Bundesrat geht in seinem Gesetzentwurf von rund 3.000 Anspruchsberechtigten aus, die betroffen sein könnten. Das bedeute jährliche Mehrkosten für die öffentlichen Haushalte in Höhe von 9 Millionen Euro, wovon die Länder rund ein, der Bund rund zwei Drittel zu tragen hätten, heißt es in dem Entwurf.
Die Bundesregierung stimmt in seiner Stellungnahme zudem dem Vorstoß der Länderkammer zu, die Mindesthaftdauer auf 180 Tage festzulegen. Damit werde sichergestellt, dass für alle Betroffenen eine einheitliche Mindesthaftzeit gilt, unabhängig davon, ob eine oder mehrere Haftzeiten zu berücksichtigen sind, schreibt der Bundesrat. Auch hinsichtlich der Berücksichtigung von Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung hält die Bundesregierung nach eigenen Angaben eine Klarstellung für sinnvoll. Der vorgeschlagene Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder solle geprüft werden.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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