Berlin: (hib/CHE/AS) Der Bundesrat will
Schülern mit Migrationshintergrund den Übergang in das
Berufsleben erleichtern. In einem Gesetzentwurf (
17/1222) schlägt die Länderkammer
deshalb spezielle Integrationskurse für Schüler mit
Migrationshintergrund vor, die sich in der letzten Klasse der
Haupt-, Real- oder Förderschule befinden. Ziel sei es, so
heißt es in dem Entwurf, neben der Erlangung des
Schulabschlusses durch berufsbezogene Sprachförderung und
berufsbezogene Informationsbausteine die Ausbildungsfähigkeit
der Jugendlichen nachhaltig zu verbessern. Diese Kurse sollen durch
eine gezielte Änderung des Aufenthaltsgesetzes und der
Integrationskursverordnung ermöglicht werden. Die bisher
geltenden Regelungen des Aufenthaltsgesetzes sehen vor, dass nur
solche Jugendliche an einem Jugendintegrationskurs des Bundesamtes
für Migration und Flüchtlinge teilnehmen können, die
sich nicht mehr in einer schulischen Ausbildung befinden.
Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag des Bundesrates ab. In
ihrer Stellungnahme unterstützt sie zwar das Ziel, die
Bildungschancen Jugendlicher mit Migrationshintergrund zu
verbessern. Sie begründet ihre Ablehnung aber zum einen mit
”kompetenzrechtlichen Bedenken“. Bei dem Vorschlag der
Länderkammer handele es sich um eine schulische
Maßnahme, die durch die Bundesländer selbst umzusetzen
sei, schreibt die Regierung. Zum anderen kritisiert sie, dass der
Entwurf die Kosten für den Bundeshaushalt nicht beziffere,
obwohl seine Umsetzung ”erhebliche Mehrkosten“ in
dreistelliger Millionenhöhe verursachen würde.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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