Berlin: (hib/ELA/HIL) Mit einem Abkommen
will die Bundesregierung die Beziehungen zwischen Brasilien und
Deutschland im Bereich der gesetzlichen Renten- und
Unfallversicherung regeln. Dazu legte sie einen Gesetzentwurf (
17/1296) vor, mit dem geregelt werden soll,
dass eine Doppelversicherung und damit eine doppelte
Beitragsbelastung für Arbeitnehmer, die in das jeweils andere
Land entsandt werden, vermieden wird. Darüber hinaus sieht das
Abkommen die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den
anderen Staat vor (Leistungsexportprinzip). Die Voraussetzungen
für einen Rentenanspruch könnten laut Regierung durch
Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten
Versicherungszeiten erfüllt werden. Das Abkommen sei nach
Prinzipien gestaltet, die auch innerhalb der Europäischen
Union gelten, heißt es weiter.
Das Abkommen sei notwendig, da durch die gewachsenen
wirtschaftlichen Beziehungen beider Länder immer mehr
Arbeitnehmer im jeweils anderen Staat eingesetzt würden,
begründet die Regierung den Entwurf. Der Bundesrat hat bereits
am 26. März beschlossen, dagegen keine Einwände zu
erheben.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
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