In der Antwort heißt es, mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sei den Krankenkassen die Möglichkeit eingeräumt worden, im Rahmen von Modellvorhaben die Übertragung von Tätigkeiten, die bisher von Ärzten durchgeführt wurden, auf andere Berufsgruppen, speziell Pflegefachkräfte, zu erproben. Für die Delegation hausärztlicher Tätigkeiten sei jeweils der einzelne Arzt verantwortlich. Er müsse sich vergewissern, dass die Person, der er bestimmte Tätigkeiten überträgt, diese sicher beherrscht.
Weiter schreibt die Regierung, für den Zeitraum des zweiten und dritten Quartals 2009 seien bundesweit insgesamt 96 Genehmigungen an Ärzte zur Delegation von hausärztlichen Tätigkeiten ausgesprochen worden. Davon entfielen den Angaben zufolge 44 auf Sachsen-Anhalt, 32 auf Bayern, 10 auf Brandenburg, 7 auf Mecklenburg-Vorpommern, 2 auf Hamburg und 1 auf Sachsen.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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