Im Rahmen dieser Anschlussregelung konnten Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis ”auf Probe“ nach der gesetzlichen Altfallregelung laut Vorlage eine reguläre Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im vorangegangenen oder folgenden Halbjahr zumindest eine Halbtagsbeschäftigung oder eine erfolgreiche Schul- oder Berufsausbildung nachweisen konnten. Erneut ”auf Probe“ sollte den Angaben zufolge die Aufenthaltserlaubnis verlängert werden, ”wenn ein Bemühen um eine Erwerbstätigkeit nachgewiesen wurde und zumindest Aussicht auf eine künftige eigenständige Lebensunterhaltssicherung bestand“.
Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Personen bis Ende März dieses Jahres eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des IMK-Beschlusses beantragt haben. Auch fragen sie danach, wie viele dieser Anträge bis Ende März noch nicht entschieden oder abgelehnt wurden und wie viele Personen entsprechende Aufenthaltserlaubnisse erhielten.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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Weinlein