Laut Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen die Mittel vor allem für die Förderung von Alleinerziehenden, für die Förderung von jungen Menschen sowie für die Eingliederung von arbeitslosen Älteren gebraucht werden. Vorgesehen ist dabei, dass alle Träger vor Ort zentrale Anlaufstellen für Alleinerziehende schaffen, die diese bei der Arbeitsaufnahme unterstützen sollen. Außerdem sind in diesem Bereich mehrere Pilotprojekte geplant.
Um junge Menschen besser zu fördern, plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit der BA eine neue Aktivierungs- und Vermittlungsoffensive im Bereich der Grundsicherung. Ziel dabei sei es, dass ausnahmslos jeder erwerbsfähige junge Mensch unter 25 Jahren innerhalb von sechs Wochen einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz oder eine Arbeitsgelegenheit bekommt. Bei den Beschäftigungschancen Älterer setzt die Bundesregierung vor allem auf die Fortsetzung von regionalen Beschäftigungspaketen.
Zugestimmt hat der Ausschuss auch einem Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP, in dem unter Aufhebung der Sperre zugestimmt wurde. Die SPD-Fraktion enthielt sich der Stimme, da sie der im Antrag geforderten detaillierten Evaluierung der einzelnen Eingliederungsleistungen nach Maßgabe größtmöglicher Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht zustimmen wollte. Bundesarbeitsministerin von der Leyen betonte, dass nach Aufhebung der Sperre nunmehr für diesen Bereich insgesamt rund 11 Milliarden Euro zur Verfügung stehen würden. Das sei 1 Milliarde Euro mehr als im vergangenen Jahr gebraucht worden sei.
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