Die Grünen betonen, künftig müsse jedes neue Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen neben seiner Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit auch seinen Nutzen beziehungsweis Zusatznutzen für Patienten sowie seine Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen. Die Bewertungen sollten im Auftrag des G-BA sowie durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgenommen werden.
Weiter heißt es, mit dem Antrag zur Zulassung eines patentgestützten Arzneimittels sei vom Hersteller beim G-BA beziehungsweise dem IQWiG ”eine Schnellbewertung des Zusatznutzens zu beantragen“. Dadurch solle gewährleistet werden, dass der Zugang der Patienten zu innovativen Arzneimitteln gewährleistet bleibt. ”Sofern diese einen relevanten Zusatznutzen aufweisen, erfolgt die Preisfestsetzung bis zum Abschluss der Kosten-Nutzen-Bewertung auch weiterhin durch den Hersteller“, erläutern die Abgeordneten. Gleichwohl sollten ähnlich wie in Frankreich oder der Schweiz Rückzahlungspflichten für die Hersteller an die gesetzliche Krankenversicherung entstehen, wenn sich mit der Kosten-Nutzen-Bewertung herausstellt, dass der frei festgesetzte Preis in keiner angemessen Relation zum Zusatznutzen stand.
Einige bereits verordnungsfähige Arzneimittel sollen von den Pharmaprüfern vom IQWiG laut Grünen unter die Lupe genommen werden. Dies solle für Medikamente gelten, ”die von erheblicher Bedeutung für die Patientenversorgung sind oder erhebliche Ausgaben verursachen“.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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