Berlin: (hib/HLE/HIL) Das im
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verankerte Ziel, den Anteil der
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Stromerzeugung auf 25
Prozent zu steigern, gilt unverändert. Die Bundesregierung
verweist in ihrer Antwort (
17/1369) auf eine Kleine Anfrage der
SPD-Fraktion (
17/1237) darauf, dass 2011 wie geplant eine
Zwischenüberprüfung zur Wirksamkeit des Gesetzes
vorgenommen werde. Seit 2009 seien 4.546 Anträge für
hocheffiziente KWK-Anlagen gestellt worden. Außerdem
lägen 545 Anträge für eine Trassenlänge von 422
km für Wärmenetzprojekte vor. Aussagen zu der Frage, ob
die Zielmarke von 25 Prozent im Jahr 2020 erreicht werde,
wären zum jetzigen Zeitpunkt ”nur
spekulativ“.
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
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