Zu der Frage der künftigen Regelung der Abgeordnetenentschädigung erklärt Bundestagspräsident Norbert Lammert: Zur künftigen Regelung der Abgeordnetenentschädigung ist keineswegs eine Entscheidung getroffen. Bei dem heute in einer Zeitung zitierten Papier handelt es sich um Beratungsunterlagen, in denen unter anderem die bestehenden Diätenregelungen in einigen Bundesländern dargestellt werden. Sie dient den noch andauernden Gesprächen zwischen dem Bundestagspräsidenten und den Fraktionsspitzen über die künftige Gestaltung der Abgeordnetenentschädigung und der Altersversorgung. Der erweckte Eindruck einer Entscheidung, dass eine bestimmte Regelung ganz oder teilweise auf den Bundestag übertragen werde, ist falsch.
Bei den Beratungen mit den Fraktionsführungen spielt auch eine Rolle, dass das in Nordrhein-Westfalen beschlossene Modell von den Präsidenten aller übrigen Landtage in einem Gespräch mit dem Bundestagspräsidenten ausdrücklich nicht als Grundlage einer möglichen Neuregelung empfohlen wurde.