Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit führt am 8. Mai 2006 eine öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen (Gesetzentwurf der Bundesregierung) und zu den Fluglärm betreffenden Anträgen der Fraktionen der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch.
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll gemäß
der Koalitionsvereinbarung der Schutz der Menschen vor
Fluglärm in der Umgebung der größeren zivilen und
militärischen Flugplätze verbessert werden. Wesentliche
Regelungsgehalte betreffen die Festsetzung von
Lärmschutzbereichen in der Umgebung von Flugplätzen und
dort geltende bauliche Beschränkungen und hiermit im
Zusammenhang stehende Entschädigungsansprüche sowie
Schallschutzanforderungen und damit verbundene
Erstattungsansprüche. Mit der Novelle des Gesetzes zum Schutz
gegen Fluglärm werden vor allem die für die Festsetzung
des Lärmschutzbereichs maßgeblichen Grenzwerte abgesenkt
und das Verfahren für die Berechnung der Lärmbelastung
modernisiert.
Die Sitzung findet statt am:
Zeit: Montag, den 8. Mai 2006, 11.30 bis 15.30 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101
Der Kreis der Sachverständigen sowie deren Stellungnahmen sind über die Homepage des Umweltausschusses abrufbar.
Personen, die an der Sitzung als Zuhörer teilnehmen möchten, werden aus Kapazitätsgründen um frühzeitige Anmeldung beim Ausschusssekretariat (E-Mail: umweltausschuss@bundestag.de; Fax: 030 227-36250) gebeten. Für Medienvertreter gelten die üblichen Akkreditierungsbedingungen des Bundestages.