Das Parlamentarische Kontrollgremium hat bei einer Enthaltung beschlossen, nachfolgende öffentliche Bewertung gem. § 5 Abs.1 Satz 5 PKGrG abzugeben:
Das Parlamentarische Kontrollgremium beabsichtigt, den Bericht des Sachverständigen zu veröffentlichen. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen hat das Gremium entschieden, dass diesen vorab Gehör gewährt wird. Die Veröffentlichung soll nach Beratung und Entscheidung in der nächsten Sitzung des Gremiums am Mittwoch, dem 24. Mai 2006 erfolgen. Die Bundesregierung hat für die Sitzung eine Stellungnahme zugesagt.