Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hat am 20. November 2006 eine öffentliche Expertenanhörung zur Frage der Aufnahme von eigenen Kinderrechten in das Grundgesetz durchgeführt. Durch diese Anhörung sieht sie sich in der Auffassung bestärkt, dass eine solche Verfassungsänderung erforderlich und die Zeit hierfür reif ist. Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn des kommenden Jahres einen entsprechenden interfraktionellen Gesetzentwurf initiieren.
Die Kinderkommission hofft auf breite Zustimmung und Unterstützung der geplanten Initiative.