Der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Dr. Max Stadler, teilt mit:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig beschlossen, nachfolgende öffentliche Bewertung gem. § 5 Abs.1 Satz 5 PKGrG abzugeben:
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich in seiner Sitzung
am
31. Januar 2007 mit dem Vorgang der im Büro des Abg. Wolfgang
Neskovic gefundenen zwei Kabeln mit Mikrofonköpfen
befasst.
Das Gremium hat dabei Vertreter der Bundesregierung, der Nachrichtendienste sowie Experten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) angehört.
In der letzten Woche hat die Bundestagsverwaltung bereits erklärt, dass die gefundenen Mikrofone ohne weiteres technisches Gerät nicht zum Abhören geeignet waren und dass keine Anhaltspunkte für ein beabsichtigtes Abhören oder eine unbefugte Nachrichtenübermittlung festgestellt worden sind. Andere Erkenntnisse ergaben sich in der Sitzung des Kontrollgremiums nicht. Die Vertreter der Nachrichtendienste haben erklärt, in keiner Weise involviert gewesen zu sein. Das Gremium hat keinen Anlass, an der Darstellung der Dienste zu zweifeln.