In Ergänzung zur Pressemitteilung vom 19. Oktober 2007 teilt die Ausschussvorsitzende, Prof. Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD), mit, dass der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe in seiner öffentlichen Sitzung am 24. Oktober 2007 mit Hilfe von Experten überprüfen will, wo die Hindernisse für die Anwendung des deutschen Völkerstrafgesetzbuches liegen und wie sie ausgeräumt werden können.
Ziel der Anhörung sei es, herauszufinden, ob und wie das deutsche Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland angewandt werde und ob – wie es nach den bekannten Vorfällen der letzten Jahre scheint – die Hindernisse unüberwindbar seien.
Die Experten sollen sich auch zu den möglichen Ablehnungsgründen einer Anklageerhebung und zu weiteren Problemen der Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches äußern.
Sollten Hindernisse unüberwindbar sein, wird an eine Änderung des Völkerstrafgesetzbuchs gedacht werden müssen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Sekretariat des Ausschusses unter der Rufnummer 030-227-33550 gerne zur Verfügung.