Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages reist vom 30. Juni bis 2. Juli 2008 nach Warschau und in die deutsch-polnische Grenzregion. Die Reise wird von Warschau über Stettin und Schwedt nach Frankfurt/Oder führen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im Verhältnis zwischen Deutschland und Polen, insbesondere das Ausmaß der Mobilität von Patienten und Gesundheitsdienstleistern, die Versorgungsstrukturen und die Auswirkungen auf die jeweiligen Grenzregionen.
Teilnehmen werden der stellvertretende Ausschussvorsitzende, Dr. Hans Georg Faust (CDU/CSU), die Abgeordnete Maria Michalk (CDU/CSU), Hilde Mattheis und Dr. Marlies Volkmer (beide SPD), Inge Höger (DIE LINKE.) und Elisabeth Scharfenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Delegation trifft sich u.a. mit der polnischen Gesundheitsministerin Ewa Kopacz, mit Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des polnischen Sejm sowie mit polnischen und deutschen Kommunalpolitikern, Ärzten, Krankenhausbetreibern und -mitarbeitern.
Als Konsequenz aus der Erweiterung der Europäischen Union und einer verstärkten Kooperation zwischen den Mitgliedsländern gewinnt das Thema grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in Europa immer mehr an Bedeutung. Auch deutsche und polnische Anbieter von ambulanten Gesundheitsdienst- und Pflegeleistungen gehen davon aus, dass die Zahl der ausländischen Patienten künftig steigen wird. Polnische Staatsbürger zeigen aufgrund der noch immer bestehenden erheblichen Versorgungsmängel in ihrem Land grundsätzlich eine hohe Bereitschaft, Gesundheitsleistungen auch im Ausland in Anspruch zunehmen. Umgekehrt erhoffen sie sich von der EU-Mitgliedschaft, z. B. durch die Niederlassung ausländischer Ärzte in Polen, aber auch durch die Einführung einheitlicher europäischer Standards, eine Verbesserung der Qualität der medizinischen Leistungen. Auch unter den Deutschen in den Grenzregionen kann sich eine zunehmende Zahl vorstellen, in den östlichen Nachbarländern medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Aus deutscher Sicht stellt sich des Weiteren die Frage, inwieweit unterversorgte Gebiete im Rahmen der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vom polnischen Gesundheitswesen profitieren können. Insbesondere die ostdeutschen Bundesländer stehen vor dem Problem, dass der heute schon in vielen Regionen bestehende Ärztemangel, der demographische Wandel und die steigende Nachfrage nach Gesundheitsdienstleistungen zu einer Verschlechterung der Versorgungssituation führen werden.
Der Ausschuss wird sich vor Ort darüber informieren, welches Ausmaß die grenzüberschreitende medizinische Versorgung im ambulanten wie im stationären Sektor bereits erreicht hat und welche rechtlichen und anderen Hemmnisse es bei der Inanspruchnahme von Leistungen im jeweils anderen Land gibt. Des Weiteren ist von Interesse, in welchen Bereichen der Gesundheitsversorgung künftig schwerpunktmäßig eine Zunahme der Nachfrage nach grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung zu erwarten ist und in welchem Maße Defizite in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung durch grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung ausgeglichen werden könnten.