„Mit Ernst Benda verlieren wir einen herausragenden Verfassungsjuristen und verdienten Politiker, einen Mann, der sich wie kein zweiter in der Legislative, in der Exekutive und in der Judikative gleichermaßen bemerkenswerte Verdienste erworben hat“, erklärte Bundestagspräsident Norbert Lammert. Lange Jahre war Benda Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Seine Initiative zur Verlängerung der Verjährung von NS-Verbrechen gelte, so Lammert, „nach wie vor als eine Sternstunde des deutschen Parlamentarismus“. Als Bundesinnenminister habe Benda 1968/1969 dazu beigetragen, dass die noch junge Bundesrepublik in den unruhigen Jahren ihre Bewährungsprobe bestehen konnte, ja als Rechtsstaat sogar gestärkt daraus hervorging.“
Lammert würdigte Bendas Verdienste als Präsident des Bundesverfassungsgerichts: „Er hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in unserem Lande maßgeblich mit geprägt.“ Unter seinem Vorsitz fällte das Gericht unter anderem das Urteil über den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und das sogenannte „Diätenurteil“, „das wichtige Grundlagen für den Status der Abgeordneten des Deutschen Bundestages gelegt hat“, sagte Lammert.
Benda sei stets ein kluger und nachdenklicher Ratgeber gewesen. Lammert: „Er hat sich um unsere Verfassung, um die Demokratie, um unser Land große Verdienste erworben, wir werden ihn dankbar in Erinnerung behalten.“