Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl, erklärt zur Erweiterung der Ordnungsmaßnahmen gegen Abgeordnete des Deutschen Bundestages:
„Mehrere Störungen durch Abgeordnete des Deutschen Bundestages während der Plenarsitzungen der letzten Zeit haben im Ältestenrat sowie im Geschäftsordnungsausschuss zu der Erkenntnis geführt, dass die bestehenden Ordnungsmittel, ein Mitglied des Bundestages wegen gröblicher Verletzung der Ordnung von der Teilnahme an Plenar- und Ausschusssitzungen auszuschließen, unzureichend sind.
So kam es in der 135. Sitzung des Bundestages am 16. Januar 2008 zu einer Ordnungsstörung, als mehrere Mitglieder einer Fraktion Masken aufsetzten. In der 214. Sitzung des Bundestages am 26. März 2009 entrollten Mitglieder derselben Fraktion während einer Debatte Transparente und hielten Fahnen hoch.
Bisher musste der Präsident den Sitzungsausschluss gegenüber den jeweiligen Abgeordneten in der betreffenden Sitzung aussprechen, was in diesen Fällen nicht möglich war, da der Präsident die Störer aufgrund ihrer großen Zahl oder wegen der aufgesetzten Masken nicht identifizieren konnte.
Der Ausschuss hat daher mit großer Mehrheit eine Erweiterung der in der Geschäftsordnung des Bundestages enthaltenen Ordnungsmaßnahmen beschlossen, um das Ansehen und die Würde des Parlaments zu wahren und es nicht der Lächerlichkeit preiszugeben. Die Erfahrungen aus der Zeit der Weimarer Republik haben gezeigt, dass man einer öffentlichen Verächtlichmachung der Demokratie und ihrer Institutionen bereits in den Anfängen entgegentreten muss.
Wenn also in Zukunft Abgeordnete grobe Störungen vornehmen und nicht sofort identifiziert werden können, kann der Präsident auch nach dem Ende der Sitzung einen Sitzungsausschluss für die kommenden Sitzungen anordnen.
Mit der entsprechenden Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung wird sich der Deutsche Bundestag in seiner heutigen Plenarsitzung befassen.“