Der Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages, Thomas Strobl (CDU) und das Ausschussmitglied Dr. Ole Schröder (CDU) erklären zur Verbesserung der Verständlichkeit von Gesetzen:
Gesetzestexte leiden immer wieder an sprachlicher Ungenauigkeit und sind daher zum Teil nur schwer anwendbar. Da die sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit von Gesetzestexten ein besonderes Anliegen aller Fraktionen im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ist, hat der Ausschuss beschlossen, dass ein beim Deutschen Bundestag eingerichteter oder angesiedelter Redaktionsstab die Ausschüsse bei der sprachlichen Abfassung von Gesetzentwürfen beraten soll. Dies wird nicht zu einer zeitlichen Verzögerung oder Blockade des Gesetzgebungsverfahrens führen.
Die Verständlichkeit von Gesetzestexten zu erhöhen, ist auch Aufgabe des in diesem Jahr neu geschaffenen Redaktionsstabes der Bundesregierung, der im Bundesministerium der Justiz angesiedelt ist. Dieser leistet bereits in einem frühen Stadium Formulierungshilfe bei den Gesetzentwürfen, die in den Bundesministerien erarbeitet werden.
Der Ausschuss möchte mit dieser Ergänzung der Geschäftsordnung des Bundestages dazu beitragen, dass sich die Verständlichkeit von Gesetzestexten stetig verbessert. Insbesondere in der Schweiz konnten sich die Abgeordneten Thomas Strobl und Dr. Ole Schröder von der äußerst hilfreichen Arbeit des gesetzesbegleitenden Redaktionsstabes überzeugen.
Der Bundestag hat entsprechend einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung in dieser Woche eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mit großer Mehrheit beschlossen.