Am Mittwoch, dem 26. August und am Donnerstag, dem 27. August 2009, findet eine öffentliche Anhörung zur Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon in gemeinsamer Sitzung des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union des Deutschen Bundestages und des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union des Bundesrates statt. Sie beginnt um 15.30 Uhr und wird im Anhörungssaal des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses durchgeführt.
Dazu erklären die beiden Ausschussvorsitzenden Gunther Krichbaum MdB und Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hat festgestellt, dass den Verfassungsorganen eine dauerhafte Integrationsverantwortung obliegt. Die nach intensiven Vorarbeiten nunmehr vorliegenden Gesetzentwürfe tragen den Beteiligungsrechten des Bundestages und des Bundesrates am europäischen Integrationsprozess Rechnung. Der vorliegende Entwurf für das Begleitgesetz bildet die Beteiligungsrechte der Gesetzgebungsorgane am europäischen Integrationsprozess im nationalen Recht auf der Ebene des einfachen Gesetzes ab und konkretisiert sie. Geregelt wird auch die innerstaatliche Umsetzung der den nationalen Parlamenten durch den Vertrag von Lissabon neu eingeräumten Rechte. Schließlich werden mit der erweiterten Regelung dessen, was bislang auf der Ebene der Vereinbarung zwischen Bundestag und Bundesregierung sowie den Ländern und der Bundesregierung festgehalten war, die Unterrichtungsrechte und –Pflichten auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Die parlamentarischen Beratungen der Vorlagen sollen noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden.