Amtsausstattung
Die Abgeordneten erhalten eine
Amtsausstattung als Aufwandsentschädigung. Sie umfasst Geld
und Nachleistungen. Zur Amtsausstattung gehören unter anderem
am Sitz des Bundestages eingerichtete Büros, die freie
Benutzung aller Verkehrsmittel inklusive Eisenbahn,
Inlandsflüge und Dienstfahrzeuge. Außerdem können
Abgeordnete auf die Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie die
sonstigen Leistungen des Parlaments zurückgreifen.