Der Bundeswahlausschuss hat acht Beisitzer, die übrigen Wahlausschüsse sechs.
Die acht Beisitzer des Bundeswahlausschusses werden vom Bundeswahlleiter berufen, die Beisitzer der übrigen Wahlausschüsse vom jeweiligen Wahlleiter.
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages www.bundestag.de/service/glossar/B/beisitzer.html Stand: 13.10.2008