Alle vier Jahre findet in Deutschland eine Bundestagswahl statt, in der über die Zusammensetzung der Volksvertretung entschieden wird. Grundsätzlich besitzen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, das Recht, bei Bundestagswahlen zu wählen.
Nach Artikel 38 Grundgesetz werden die Abgeordneten des Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der volljährig ist.
Mit ihrer Wahl erhalten die Abgeordneten von den Wählern den auf eine Wahlperiode befristeten Auftrag, die Interessen des ganzen Volkes zu vertreten.