Als Regierungschef leitet der Bundeskanzler die Bundesregierung. Er bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt hierfür die Verantwortung (Art. 65 GG).
Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte für die Nachrichtendienste.
Er wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und anschließend von diesem ernannt (Art. 63 GG). Auf Vorschlag des Bundeskanzlers werden die Bundesminister ernannt und entlassen (Art. 64 GG).
Der Bundestag kann den Bundeskanzler durch ein Misstrauensvotum stürzen.