Der Bundeswahlleiter ist eines der vom Bundeswahlgesetz vorgesehenen Wahlorgane. Er wird ebenso wie sein Stellvertreter vom Bundesinnenminister auf unbestimmte Zeit ernannt. Traditionell übernimmt der Präsident des Statistischen Bundesamtes dieses Amt.
Der Bundeswahlleiter beruft die Beisitzer für den Bundeswahlausschuss und führt in diesem Ausschuss den Vorsitz.
Er organisiert die Wahlen auf Bundesebene und überwacht ihren Ablauf. So erfasst er unter anderem die wahlberechtigten Deutschen in einem Wählerverzeichnis, ermittelt vorläufiges wie endgültiges Wahlergebnis und gibt beide bekannt.