Die Einzelheiten der Durchführung des
Bundeswahlgesetzes sind in der Bundeswahlordnung geregelt, die vom
Bundesinnenministerium erlassen wurde. Dazu war es nach § 52
des Bundeswahlgesetzes ermächtigt.
Neben den Durchführungsregelungen enthält die
Bundeswahlordnung auch Muster für alle im Zusammenhang mit der
Wahl verwendeten Formulare.