Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe besteht aus zwei Senaten mit je acht Richtern. Sie sind in ihrer Tätigkeit unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Seine Mitglieder werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Für ihre Wahl setzt der Bundestag zu Beginn der Wahlperiode einen Wahlausschuss ein.
Das Gericht entscheidet unter anderem über Verfassungsbeschwerden von Bürgerinnen und Bürgern und die Vereinbarkeit von Bundes- und Landesrecht mit dem Grundgesetz.
Seine Entscheidungen binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.