Das von dem belgischen
Rechtswissenschaftler Professor Victor d'Hondt (1841-1901) 1882
entwickelte mathematische Verfahren wurde letztmals 1983 bei einer
Bundestagswahl angewendet, um die Zusammensetzung zu errechnen. Bis
1970 wurde damit auch die Besetzung der Ausschüsse festgelegt.
In beiden Fällen wurde das d'Hondtsche
Höchstzahlverfahren durch das so genannte
Hare-Niemeyer-Verfahren abgelöst. Seit der Bundestagswahl 2009
ist auch dieses durch das Berechnungsverfahren nach St.
Lague/Schepers anabgelöst worden.
Ein Vorteil des Verfahrens besteht darin, dass es einem
einfachen Algorithmus folgt und geeignet ist, eine Reihenfolge zu
bestimmen. Nachteilig ist, dass es bei bestimmten Konstellationen
zu Mehrdeutigkeiten führen kann.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/D/dhont.html
Stand: 16.11.2009