Für den Bundestag gilt das Diskontinuitätsprinzip. Es beinhaltet die sachliche, personelle und organisatorische Diskontinuität (Nicht-Fortsetzung) nach Ablauf einer Wahlperiode. Im einzelnen bedeutet das:
Alle bisherigen Abgeordneten verlieren mit der Konstituierung eines neu gewählten Bundestages ihr Mandat (personelle Diskontinuität).
Alle Untergliederungen und Organe des Bundestages wie etwa die Ausschüsse müssen neu gebildet werden (organisatorische Diskontinuität).
Alle Gesetzesvorlagen, die vom alten Bundestag noch nicht beschlossen wurden, müssen neu eingebracht und verhandelt werden (sachliche Diskontinuität).