Im Normalfall genügt die Mehrheit der
abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen nicht mitgezählt
werden. Theoretisch könnte der Bundestag mit zwei Ja gegen
eine Stimme bei 600 Enthaltungen etwas entscheiden.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/E/einf_mehr.html
Stand: 13.10.2008