Wann der Bundesrat einem Gesetz zustimmen muss, ist im Grundgesetz geregelt. Alle Gesetze, die nicht einer der dort genannten Materien zugeordnet werden können, sind so genannte Einspruchsgesetze. Der Bundesrat kann seine abweichende Meinung dadurch zum Ausdruck bringen, dass er Einspruch gegen das Gesetz einlegt. Der Einspruch kann vom Deutschen Bundestag überstimmt werden. Beschließt der Bundesrat mit der absoluten Mehrheit seiner Stimmen Einspruch einzulegen, kann der Einspruch nur mit der absoluten Mehrheit im Bundestag überstimmt werden. Legt der Bundesrat den Einspruch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ein, müssen für die Zurückweisung des Einspruchs im Bundestag zwei Drittel der abgegebenen Stimmen zusammenkommen, mindestens jedoch die Stimmen der Hälfte aller Mitglieder.