Der Rechnungshof besteht aus 15
Mitgliedern (eines aus jedem Mitgliedstaat). Er ist eine
unabhängige Rechnungsprüfungsbehörde, die alle
Einnahmen und Ausgaben der von der Gemeinschaft geschaffenen
Einrichtungen auf ihre Rechtmäßigkeit,
Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit
überprüft. Nach Abschluss eines jeden Haushaltsjahres
erstattet er einen Jahresbericht, der im Amtsblatt der EG
veröffentlicht wird.