Föderalismuskommission
2003 und 2007 haben Bundestag und
Bundesrat Föderalismuskommissionen eingesetzt, in denen
jeweils 16 Mitglieder der beiden Organe stimmberechtigt waren. Die
Föderalismuskommission I setzte sich mit Möglichkeiten
auseinander, die bundesstaatliche Ordnung zu modernisieren. Sie
konnte sich nicht auf gemeinsame Vorschläge verständigen,
doch dienten ihre Vorarbeiten als Grundlage für die
Föderalismusreform der Großen Koalition, die im
September 2006 in Kraft trat. Die Föderalismuskommission II
erarbeitete von 2007 bis 2009 Vorschläge zur Modernisierung
der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die im Frühjahr 2009
verabschiedet wurden.