Gesetzentwürfe durchlaufen im Bundestag drei Beratungen (so genannte Lesungen). In der Ersten Lesung wird ein Gesetzentwurf eingebracht und mit oder ohne Aussprache im Plenum an die Ausschüsse überwiesen. Das Ergebnis der Detailberatungen im federführenden Ausschuss und eine evtl. geänderte Fassung des Entwurfs debattiert das Plenum dann in der Zweiten Lesung. Am Ende der dritten Beratung (Dritte Lesung) wird über den Gesetzentwurf im Plenum abgestimmt. Dabei muss der Bundestag das Gesetz mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen verabschieden. Bei verfassungsändernden Gesetzen müssen zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.