Der Bund kann Gewährleistungen, Bürgschaften und
Garantien übernehmen. Sie können zu Ausgaben in kommenden
Haushaltsjahren führen und müssen deshalb im
Haushaltsgesetz vom Bundestag beschlossen werden.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/G/gewaehr.html
Stand: 13.10.2008