Bei einer Unterrichtung durch die
Bundesregierung handelt es sich um einen schriftlichen Bericht, der
entweder auf Verlangen des Bundestages oder auf Eigeninitiative der
Bundesregierung dem Parlament vorgelegt wird.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/U/unterricht.html
Stand: 13.10.2008