Eine Partei oder ein Direktkandidat muss
Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten vorlegen, um
sich für eine Wahl aufstellen lassen zu können. Das soll
sicherstellen, dass der jeweilige Kandidat bzw. die Partei
über eine gewisse Unterstützung in der Bevölkerung
verfügt. Bei Bundestagswahlen müssen Parteien, die nicht
bereits im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in
einem Landesparlament vertreten sind,
Unterstützungsunterschriften sammeln. In jedem Bundesland, in
dem eine Partei mit eigener Landesliste antreten will,
benötigt sie die Unterschriften von 0,1 Prozent der
Wahlberechtigten oder von 2000 Wahlberechtigten, je nachdem welche
Zahl niedriger ist.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/U/unterst_unterschr.html
Stand: 13.10.2008