Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen, die Erststimme und die Zweitstimme.
Um im Bundestag vertreten zu sein, muss eine Partei mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder mindestens drei Direktmandate erhalten.
Der Bundestag setzt sich gegenwärtig aus 622 Abgeordneten zusammen, von denen 299 in den Wahlkreisen und weitere 299 über die Landeslisten der Parteien gewählt wurden. Zusätzlich gibt es in der laufenden Wahlperiode 24 Überhangmandate.