Man unterscheidet zwischen der einfachen Zweidrittelmehrheit,
bei der zwei Drittel der abgegebenen Stimmen ausreichen, und der
absoluten Zweidrittelmehrheit, bei der die Stimmen von zwei
Dritteln aller Abgeordneten notwendig sind.
Weitere Informationen
Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen
Bundestages
www.bundestag.de/service/glossar/Z/zwei_dritt.html
Stand: 13.10.2008