Verbraucherschutz. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes ( 15/4535) in ihrer Stellungnahme abgelehnt. Die darin angestrebten gesetzlichen Änderungen gelten dem Problem, dass an der deutsch-schweizerischen Grenze unterschiedliche agrarpolitische Systeme mit weit auseinander klaffendem Preis- und Subventionsniveau aufeinander treffen.
Laut Bundesrat entstehen durch Verkäufe und Verpachtungen landwirtschaftlicher Grundstücke an Schweizer Landwirte seit Jahren Verwerfungen mit erheblichen Nachteilen für die Agrarstruktur im deutschen Grenzgebiet. Zwischen 1993 und 2002 seien deutschen Landwirten, die diese Flächen gepachtet hatten oder aus Existenzgründen auf sie angewiesen seien, im Jahresmittel rund 78 Hektar verloren gegangen. Im Jahr 2003 sei die an Schweizer Landwirte verkaufte und verpachtete Fläche auf 310 Hektar hochgeschnellt. Dieser Trend habe sich im ersten Halbjahr 2004 mit 138 Hektar fortgesetzt. Dabei könne auch Schweizer Nicht-Landwirten bei Kaufverträgen nur selten die Genehmigung versagt oder Pachtverträge beanstandet werden.
Der Bundesrat schlägt nun vor, durch Rechtsverordnung für bestimmte Landesteile Schwellenwerte für das Vorliegen eines "groben Missverhältnisses" festzulegen, die von dem durch die Rechtsprechung entwickelten Schwellenwert von 150 Prozent des Verkehrswertes abweichen können, aber eine Grenze von 120 Prozent nicht unterschreiten dürfen. Der Schwellenwert von 120 Prozent entspreche der Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit der deutschen Bauern, heißt es.
Zwischen verkaufenden deutschen Eigentümern und kaufenden Schweizer Landwirten lägen die vereinbarten Preise regelmäßig zwischen 25 und 49 Prozent über dem Verkehrswert. Um beim Kauf mitzuhalten, müsse ein deutscher Landwirt einen Preis bieten, den nur Schweizer Betriebe zahlen könnten. Die Schweizer Betriebe setzten ihre höhere Finanzkraft "bewusst" ein, um mit einem Verkehrswert zwischen 120 und 150 Prozent zu kaufen, bei dem deutsche Bauern nicht mithalten könnten, der Verkauf aber nicht wegen eines "groben Missverhältnisses" untersagt werden könne.
Die Regierung hält den Lösungsansatz für "verfassungsrechtlich bedenklich" und verweist auf schützenswerte Interessen von Verpächtern und Verkäufern der Region. Oft handele es sich um Landwirte, die ihr Altenteil mangels Nachfolger durch ein günstiges Geschäft mit einem Schweizer Landwirt sichern wollen. Eine Begrenzung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs könne zudem auch zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung zwischen deutschen Eigentümern führen, die an Schweizer Landwirte verkaufen wollten und anderen Eigentümern, die ihr Grundstück an deutsche Nicht-Landwirte verkaufen wollten.