Bildung und Forschung. Die Bundesregierung soll der Förderung der Forschung an embryonalen Stammzellen aus Mitteln des europäischen Forschungsrahmenprogramms nicht widersprechen, sofern bedeutende Forschungsziele zur Entwicklung von Therapien gegen schwere Krankheiten die Forschung rechtfertigen. Dies geht aus einem Antrag ( 15/4430) der FDP-Fraktion hervor. Die Liberalen heben in diesem Zusammenhang hervor, dass alternative Forschungsmethoden nicht angewandt werden könnten, der Datenschutz gewahrt werde und die nationalen Gesetze davon unberührt blieben. Weiterhin verlangt die Fraktion, dass die Absicht der EU-Kommission, die europäischen Forschungsanstrengungen zu verdoppeln, unterstützt wird. Die Steigerung der Forschungsaufwendungen der Europäischen Union dürfe aber nur im Rahmen des bestehenden Finanzierungsschlüssels (der von einem Prozent des EU-Bruttonationaleinkommens ausgeht) vorgenommen werden. Er solle insbesondere nicht dazu führen, dass nationale Forschungsanstrengungen reduziert und mit geringeren finanziellen Mitteln ausgestattet werden.