Umwelt. Die Bundesregierung möchte die Instrumente der Agrar- und Waldpolitik verstärkt für den Schutz und die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie für eine nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raumes ausbauen. Dies erklärt sie in ihrem Bericht zur Lage der Natur ( 15/5903).
Dabei möchte der Bund seine Vorbildfunktion bei der Bewirtschaftung von Bundeswaldflächen durch die Förderung von naturnaher Waldwirtschaft wahrnehmen und die Zertifizierung der Bundesforste nach dem Holzsiegel Forest Stewardship Council vorantreiben. Auch müsse intensiver darüber nachgedacht werden, wie dem zunehmenden Flächenverbrauch entgegengesteuert werden kann. Für prüfungswürdig hält die Regierung in diesem Zusammenhang den Abbau steuerlicher Subventionen und förderpolitischer Fehlanreize. Dabei müsse man sich an dem Ziel orientieren, den neuen Flächenverbrauch für Siedlung und Verkehr bis 2020 auf maximal 30 Hektar pro Tag zu reduzieren. Im Weiteren gelte es, zum Erhalt der Artenvielfalt die Schutzflächen auszuweiten. Bisher würden in Deutschland 2,7 Prozent der Fläche, inklusive der Wasserflächen an Nord- und Ostsee, als Nationalparke geschützt.
Das im Bundesnaturschutzgesetz fixierte Ziel, ein Biotopverbundsystem auf mindestens zehn Prozent der Landesfläche zu realisieren, erfordert nach Regierungsangaben noch "erhebliche Anstrengungen" der Bundesländer. Moderner Naturschutz schließe aber eine Nutzung keinesfalls aus. Nach Ansicht der Regierung ist eine nachhaltige Nutzung der Natur im Großteil des weltweiten Schutzgebietsnetzes nicht nur möglich, sondern erfordert dies geradezu. Dieses Netz solle laut Beschluss des Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu Land bis 2010 und zu Wasser bis 2012 eingerichtet sein.