Inneres. Mit einem ersten Gesetzentwurf zur Änderung des Artikel 10-Gesetzes über Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis will die Regierung Ergänzungen zugunsten des Bundesnachrichtendienstes (BND) vornehmen ( 16/509). Damit soll der BND bessere Möglichkeiten zur Aufklärung erhalten. Neu definiert wurden die BND-Befugnisse zur Kommunikationsüberwachung bei Proliferation und internationalem Waffenhandel, beim internationalen Rauschgifthandel und beim neuen Beobachtungsbereich der illegalen Schleusungen. Auch die Lokalisierungs- und Rettungsmöglichkeiten gefährdeter Personen im Ausland sollen verbessert werden. Zudem ist eine Optimierung der Datenverarbeitung durch den BND und des Datenschutzes beim BND vorgesehen. Im Interesse von Rechtsklarheit und Datenschutz werden die Befugnisse des BND zur Datenübermittlung durch eine neue eigenständige Regelung dargestellt. Der Entwurf bezieht sich auf einen im Jahr 2001 vereinbarten Erfahrungsbericht der Regierung zur Neuregelung der Beschränkungen beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis. Dieser habe Prüfbedarf für Änderungen im Detail deutlich gemacht. Vor allem bei der strategischen Kommunikationsüberwachung habe ein Änderungsbedarf bestanden, heißt es.