Umwelt. Die Bundesregierung soll die Voraussetzungen für ein einheitliches Umweltrecht in Deutschland schaffen. Das fordern die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP in zwei Anträgen, die der Bundestag am 16. Februar zur Beratung an den Umweltausschuss überwiesen hat.
Im Antrag der Bündnisgrünen ( 16/654) wird die Regierung dazu aufgerufen, eine Vorlage für eine Grundgesetzänderung zu erarbeiten, mit der ein einheitliches Umweltrecht geschaffen werden könne. Dazu gehörten unter anderem ein eigener Kompetenztitel Umwelt im Grundrecht, die Ansiedlung der Gesetzgebungskompetenz insbesondere bei der Festlegung von "medienübergreifenden Umweltstandards" auf Bundesebene, die Abschaffung der Erforderlichkeitsklausel im Abfallrecht und das Einfügen spezifischer Kompetenztitel für die Bereiche Chemikaliensicherheit, Strahlenschutz, Klimaschutz, Erneuerbare Energien und Bodenschutz.
Auch im Antrag der FDP ( 16/674) wird eine entsprechende Grundgesetzänderung gefordert. In das Gesetz solle ein eigener Titel "Recht der Umwelt" als konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes verankert werden. Auf eine Kompetenz der Länder zur Abweichungsgesetzgebung im Bereich des Umweltrechts müsse verzichtet werden, so die Liberalen. Sie fordern die Regierung auf, darauf hinzuwirken, dass "die Länder ihre Position überdenken und für ein effektives, europataugliches und wirtschaftsfreundliches Umweltrecht" auf die Abweichungsmöglichkeiten verzichten.