Umwelt. Die Bundesregierung hat eine Verordnung über ozonschichtschädigende Stoffe ( 16/411) erlassen und damit die bisherige FCKW-Halon-Verbotsverordnung abgelöst. Der Bundestag hat diese Verordnung am 16. Februar auf Empfehlung des Umweltausschusses ( 16/619) bei Enthaltung der FDP gebilligt. Mit dem Inkrafttreten der EU-Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ist es in Deutschland nach Darstellung der Regierung zu "weitreichenden vollzugsunfreundlichen Überschneidungen" zwischen nationalem und EU-Recht gekommen. Die deutschen Verordnungen hätten daher auf das Erforderliche beschränkt werden müssen, um das bisherige heimische Schutzniveau aufrecht zu erhalten.
Die Verordnung ergänzt die unmittelbar geltende EU-Verordnung. Sie enthält chemikalien- und abfallrechtliche Regelungen, die darauf abzielen, dass weniger Stoffe in die Erdatmosphäre eindringen, welche die Ozonschicht schädigen. Zudem sollen die Vorschriften zur Rückgewinnung und Rücknahme geregelter Stoffe sowie zur Dichtigkeitsprüfung bestimmter Einrichtungen und Produkte ausgebaut werden. Die FDP begründete ihre Enthaltung mit der Überlegung, ob es überhaupt sinnvoll sei, über die EU-Verordnung hinaus eine Chemikalien-Ozonschichtverordnung in der vorliegenden Fassung zu erlassen.