Arbeit und Soziales. Deutschland übernimmt ein Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation vom Juni 1991 über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben in deutsches Recht. Der Bundestag billigte einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/342) am 16. Februar einstimmig. Änderungen bewirke dies allerdings nicht, wie es in dem Text heißt. Der Grund: Die Anforderungen, die das Übereinkommen in den genannten Betrieben stelle, seien in der Bundesrepublik durch die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes, des Nachweisgesetzes, des Teilzeit- und Befristungsgesetzes, des Bundesurlaubsgesetzes und der Gewerbeordnung sowie durch die im Hotel- und Gaststättenbereich geltenden Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge bereits erfüllt. Weitere gesetzliche Regelungen seien daher nicht erforderlich. Das Übereinkommen enthält Aussagen zu Arbeitsbedingungen wie Arbeits- und Ruhezeiten, aber auch zu Grundansprüchen im Hinblick auf das Entgelt für die Arbeitnehmer in Hotels und Gasstätten.