Finanzen. Der Bundestag hat am 30. November dem Entwurf der Bundesregierung für das Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ( 16/2498 , 16/2917 ) mit der Mehrheit von Union, SPD und Bündnisgrünen in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung ( 16/3644 ) zugestimmt. Während die FDP gegen das Gesetz votierte, enthielt sich die Linksfraktion. Dem Gesetz liegt die EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Anforderungen an die Transparenz von Informationen über Emittenten zugrunde, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind.
Das Gesetz legt fest, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nur dann für die Überwachung der Veröffentlichungsvorschriften zuständig ist, wenn der Emittent der Wertpapiere seinen Sitz in Deutschland hat. Darüber hinaus wird mit dem Gesetz die Meldeschwelle bei Veränderungen von Stimmrechtsanteilen mit 15, 20 und 30 Prozent festgelegt. Eine zusätzliche Meldeschwelle bei drei Prozent der Stimmrechtsanteile soll künftig für bessere Transparenz sorgen. Erfahrungen in jüngster Zeit haben nach Einschätzung der Regierung gezeigt, dass Aktionäre bereits mit einer Beteiligung von weniger als fünf Prozent entscheidenden Einfluss auf den Emittenten nehmen und sich so an diesen "anschleichen" können. Ferner sind mehrere Ausnahmen von der Pflicht, Stimmrechtsveränderungen mitzuteilen, beschlossen worden. Neu eingeführt wurde eine Meldepflicht für das Halten bestimmter Finanzinstrumente, die zum Aktienerwerb berechtigen.
Geregelt werden ferner Pflichten zur Veröffentlichung, Speicherung und zum Inhalt von Jahres- und Halbjahresfinanzberichten sowie zu Zwischenmitteilungen der Geschäftsführung. Ein "Bilanzeid" soll sicherstellen, dass die verantwortlichen Personen die Verhältnisse des Unternehmens in den Finanzberichten richtig darstellen. Die Nichtabgabe des Bilanzeids kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Halbjahresfinanzberichte sollen nur aus bestimmten Anlässen überprüft werden. Hier hatte der Finanzausschuss die Vorgabe der Bundesregierung gelockert, die eine generelle inhaltliche Überprüfung der Halbjahresfinanzberichte verlangt hatte.
Der Bundestag hat darüber hinaus einstimmig eine Entschließung angenommen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, über die Erfahrungen mit der Veröffentlichung von Informationen sowohl im elektronischen Bundesanzeiger als auch in einem Börsenpflichtbnlatt zu berichten.
Die Koalitionsfraktionen hoben hervor, vor allem die neue Eingangsmeldeschwelle für Stimmrechtsmitteilungen ab einer Beteiligung von drei Prozent (die Richtlinie fordert lediglich fünf Prozent) stelle einen politischen Impuls dar, um die Transparenz der Beteiligungen am deutschen Kapitalmarkt zu erhöhen. Die Markteffizienz werde gesteigert, der Schutz der Anleger erhöht.
Die FDP beklagte, dass das Gesetz über die Vorgaben der Richtlinie hinausgehe. Die von der Koalition vorgenommenen Korrekturen am Regierungsentwurf seien unzureichend. Die Absenkung der Meldeschwelle auf drei Prozent treffe auf schwerwiegende Bedenken, so die Liberalen. Sie werde dazu führen, dass Investoren ihre Beteiligung unter drei Prozent halten, um den Ein druck eines strategischen Investments zu vermeiden. Dies sei vor allem unter dem Gesichtspunkt der Mittelstandsfinanzierung und der besseren Eigenkapitalfinanzierung der Unternehmen kontraproduktiv. Ein Entschließungsantrag der Fraktion ( 16/3675 ) fand im Plenum keine Mehrheit. Darin hatte sie die Bundesregierung aufgefordert, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der die EU-Richtlinie "eins zu eins" umsetzt und den Finanzstandort "nicht durch zuzsätzliche Bürokratie" behindert.
Die Linke erklärte, sie stimme den meisten Änderungsvorschlägen der Koalition zu, müsse den Gesetzentwurf insgesamt jedoch ablehnen und enthalte sich daher. Die Bündnisgrünen begrüßten, dass durch die Erleichterungen bei den Halbjahresfinanzberichten weniger Bürokratielasten auf die Unternehmen zukommen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion, die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Haftung für Falschinformationen an Finanzmärkten vorzulegen, fand im Finanzausschuss keine Unterstützung. Die Fraktion hatte vorgeschlagen, den Umfang der Haftung unbegrenzt auszugestalten und zu ermöglichen, dass Schadensansprüche durch eine Versicherung abgedeckt werden, deren Beiträge aus dem Managergehalt zu zahlen sind.