Tourismus. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (AA) werden im Internet durchschnittlich zwei Millionen Mal pro Woche abgerufen. Diese Zahl nannte das Auswärtige Amt am 29. November anlässlich einer Sitzung des Tourismusausschusses im Ministerium.
Nach Darstellung des AA basieren die Reise- und Sicherheitshinweise im Wesentlichen auf Berichten der deutschen Auslandsvertretungen. Darüber hinaus gebe es Berichte von Nachrichtendiensten sowie weitere Quellen. Reisewarnungen würden vom zuständigen Staatssekretär veröffentlicht. Die Reisehinweise würden "nicht ohne Not" verschärft. Dabei werde ein kritischer Maßstab angelegt, und man stimme sich auch mit Nachbarländern ab, die ebenfalls Reisehinweise veröffentlichen.
Aus den Reihen des Ausschusses kam die Anregung, bei der jährlichen Botschafterkonferenz in Berlin der Deutschen Zentrale für Tourismus, die das Auslandsmarketing für das Reiseland Deutschland betreibt, die Gelegenheit zur Selbstdarstellung zu geben. Der AA-Vertreter begrüßte dies, betonte aber auch, die deutschen Botschafter seien für das Thema Tourismus sensibilisiert. Sie seien in der Regel auch offen für eine enge Kooperation mit Reiseveranstaltern. Beschwerden von Veranstaltern über bestimmte Reisehinweise gebe es nicht, weil hier eine "konstruktive und intensive Zusammenarbeit" bestehe.
Große Reiseveranstalter wie die TUI legten an den Zielorten sogar die Sicherheitshinweise des AA in den Hotels aus und verteilten sie an die Touristen. Zwar sei das AA rechtlich verpflichtet, deutschen Staatsbürgern im Ausland in einer Notsituation zu helfen und die Rückkehr zu ermöglichen, doch würden die entstandenen Kosten im Nachhinein geltend gemacht. Das Ministerium stehe hier auch unter Beobachtung des Bundesrechnungshofes, der darauf achte, dass keine Steuergelder verschwendet werden.
Beschwerden von Reisenden, ihnen sei im Ausland nicht rechtzeitig geholfen worden, gebe es allerdings auch. Da es aufgrund der Billigflug-Angebote immer leichter werde, mit wenig Geld in ferne Länder zu fliegen, würden solche Angebote immer häufiger in Form eines One-Way-Tickets in Anspruch genommen. Wenn die Reisekasse leer ist, würden dann die deutschen Auslandsvertretungen aufgesucht und der Rückflug auf Kosten des deutschen Steuerzahlers eingefordert.
Oberstes Gebot bei der Formulierung der Reise- und Sicherheitshinweise ist nach Auskunft des AA die Sicherheit der Touristen. Diese gehe sowohl über die wirtschaftlichen Interessen der Zielländer als auch über die Interessen der Reisebranche. Dabei gebe es immer wieder Interessenkonflikte, wenn sich Botschafter von Zielländern über Reisewarnungen beschwerten. Insgesamt sei die Krisenvorsorge auch dadurch verbessert worden, dass zwölf vom AA zusammen mit dem Bundesverteidigungsministerium gebildete Krisenunterstützungsteams in besonders stark besuchte touristische Regionen entsandt worden sind. Dabei gebe es eine enge Zusammenarbeit mit dem Deutschen Reiseverband und dem Verband Deutsches Reisemanagement.