Arbeit und Soziales. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Beteiligung an den Wohn- und Heizkosten von "Hartz-IV"-Empfängern ( 16/3269 ) überarbeitet. Danach bleibt es zwar bei der Überweisung des Bundes an die Kommunen in einer Gesamthöhe von 4,3 Milliarden Euro im kommenden Jahr, allerdings wird das Geld nicht gleichmäßig auf die Länder verteilt. Dem geänderten Entwurf stimmten am 1. Dezember im Bundestag die Fraktionen von Union und SPD zu. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stimmten dagegen, während sich die FDP enthielt. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Linksfraktion ( 16/3302 ), bundesweite Mindeststandards für angemessenen Wohnraum für Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) einzuführen.
Nach dem geänderten Gesetzentwurf wird der Beteiligungssatz für 14 Länder von den ursprünglich geplanten 31,8 Prozent auf 31,2 Prozent gesenkt. Für Baden-Württemberg soll die Quote der Bundesbeteiligung auf 35,2 Prozent und für Rheinland-Pfalz auf 41,2 Prozent erhöht werden. Auf die Frage der Oppositionsfraktionen, warum die beiden Länder eine höhere Beteiligungsquote erhielten, hieß es von Seiten der Koalition, damit werde ein einstimmiges Votum des Bundesrates aufgegriffen. In den Jahren 2005 und 2006 lag sie den Angaben zufolge noch bei 29,1 Prozent.
Insgesamt sei 2007 mit Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe von 13,48 Milliarden Euro zu rechnen, heißt es weiter. Bund und Länder hatten sich Anfang November nach monatelangem Streit auf die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Höhe der Beteiligung an den Wohnkosten geeinigt. Die Kommunen hatten 5,8 Milliarden Euro verlangt, der Bund wollte ursprünglich nur 2 Milliarden Euro geben. Mit der "Hartz-IV"-Reform war festgelegt worden, dass die Kommunen um jährlich 2,5 Milliarden Euro bei den Wohn- und Heizkosten entlastet werden.
In den Jahren nach 2007 soll nach dem Willen der Großen Koalition die Veränderung der Zahl der Alg-II-Bedarfsgemeinschaften maßgeblich für die Anpassung der Bundesbeteiligung sein. Eine von den Kommunen angemahnte Orientierung an den tatsächlichen Wohn- und Heizkosten stieß bei Union und SPD nicht auf Zustimmung.