Arbeit und Soziales. Die Bundesregierung soll künftig im Rahmen ihres Behindertenberichts auch über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes informieren. Sie soll künftig einmal in der Legislaturperiode darüber berichten. Dies soll helfen, die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen "zu optimieren" und für Chancengleichheit zu sorgen. Eine entsprechende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ( 16/2840 ) billigte der Bundestag am 30. November. Abgelehnt wurden damit auch zwei behindertenpolitische Anträge der Fraktionen der Grünen ( 16/949 ) und der FDP ( 16/853 ).